Rechtliche Klassifizierung

Entsprechend des Chemikalienrechtes sind Desinfektionsmittel sog. BIOZIDE, wenn Sie zur Flächendesinfektion eingesetzt werden.

Informationspflicht für Desinfektoren Aufgrund des Einsatzes von Bioziden sind wir verpflichtet, Datenblätter der eingesetzten Chemikalien an unseren Auftraggeber zu reichen. Diese erhalten Sie bei Angebotsabgabe.