Rechtliche Klassifizierung
Entsprechend des Chemikalienrechtes sind Desinfektionsmittel sog. BIOZIDE, wenn Sie zur Flächendesinfektion eingesetzt werden.
Informationspflicht für Desinfektoren
Aufgrund des Einsatzes von Bioziden sind wir verpflichtet, Datenblätter der eingesetzten Chemikalien an unseren Auftraggeber
zu reichen. Diese erhalten Sie bei Angebotsabgabe.